SOFTWARELIZENZVERTRAG
- EINZELBENUTZERLIZENZ -
Bitte lesen Sie diesen Vertrag sorgfältig durch, bevor Sie die Software erwerben und auf Ihrem Computer installieren und einsetzen. Indem Sie die Software verwenden, erklären Sie sich mit den nachstehenden Lizenzbestimmungen einverstanden.
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung der von der backslash GmbH entwi-ckelten Software LIVE RUNDOWN (nachfolgend "Software" genannt) an den Kunden auf Dauer zur eigenen Nutzung nach Maßgabe dieses Vertrages. Die Software wird in verschiedenen Leistungsversionen (Editionen) gemäß Leistungsverzeichnis zum jeweils bezeichneten Preis angeboten. Updates sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Vertrags.
2. Vertragsschluss, Überlassung und Beschaffenheit der Software
2.1. Der Vertrieb der Software und der Dokumentation erfolgt ausschließlich durch Download von den Servern der backslash GmbH. Mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde ei-nen Lizenzschlüssel, mit dem die Installation auf die ausgewählte Hardware ermöglicht wird. Hierfür ist einmalig eine Internetverbindung erforderlich.
2.2. Der Lizenzschlüssel berechtigt den Kunden einmalig zur Installation auf seiner Hardware. Der Lizenzschlüssel darf nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht gemäß Ziffer 4. geschieht.
2.3. Die Angabe von Leistungen oder Beschreibungen der Software stellen keine Garantie für ihre Beschaffenheit dar.
3. Rechteeinräumung
3.1. Die Software ist nach den Bestimmungen des Urheberrechts und sonstiger geltender Gesetze umfassend geschützt. Dies gilt insbesondere für den Programmcode, die Dokumentation, die Struktur und Organisation der Programmdateien, das Erscheinungsbild oder den Produktnamen.
3.2. Die backslash GmbH räumt dem Kunden mit der vollständigen und vorbehaltslosen Zah-lung ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbe-schränktes Nutzungsrecht an der Software sowie an der dazugehörigen Dokumentation für eigene Zwecke ein.
3.3. Die Rechteeinräumung erfolgt unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen:
3.3.1. Bis zum vollständigen Zahlungseingang der Vergütung ist dem Kunden der Einsatz der Software nur widerruflich gestattet.
3.3.2. Das Speichermedium (z.B. Festplatte), auf das die Software kopiert wird, steht in seinem unmittelbaren Besitz.
Der Verleih, die Vermietung oder sonstige Weitergabe an Dritte ist, vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 4., nicht gestattet.
3.3.3. Die Software darf nicht verwendet werden beim oder im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraftanlagen, Flugzeugen, bei der Flugüberwachung, mit lebenserhaltenden Ge-räten oder anderen Produktivsystemen. In derartigen Fällen kann ein Fehler in der Software zu Todesfällen, Körperverletzungen oder schwerwiegenden Sach- und Umwelt-schäden führen.
3.3.4. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
3.4. Die dem Kunden gemäß §§ 69 d) und e) Urheberrechtsgesetz im Rahmen der bestim-mungsgemäßen Benutzung der Software eingeräumten Rechte bleiben unberührt.
4. Weitergabe an Dritte
4.1. Der Kunde darf die Software an Dritte weitergeben, wenn
4.1.1. der Erwerber diesen Vertrag auch als für sich verbindlich anerkennt,
4.1.2. der Kunde die Software (einschließlich etwaiger Sicherungskopien) bei sich löscht und
4.1.3. der Kunde die backslash GmbH unverzüglich schriftlich unter Angabe von Namen und Anschrift des Erwerbers über die Weitergabe informiert.
4.2. Mit der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Softwarenutzung.
5. Haftung der backslash GmbH
5.1. Die backslash GmbH weist den Kunden darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungs-kombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Kunde hat zur Reduzierung von ausfallbedingten Risiken regelmäßig Daten-backups durchzuführen.
5.2. Die backslash GmbH haftet für alle Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig ver-ursacht hat, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.3. Die backslash GmbH haftet auch für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.4. Für sämtliche übrigen Schäden haftet die backslash GmbH nur bei Verletzung einer we-sentlichen Vertragspflicht, das heißt, einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kun-de regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den Schaden be-grenzt, mit dessen Entstehen die backslash GmbH nach den bei Vertragsabschluss be-kannten Umständen typischerweise rechnen musste.
5.5. Im Falle einer von der backslash GmbH zu vertretenden Verzögerung oder Unmöglich-keit, die keine wesentliche Vertragspflichtverletzung darstellt, ist die Haftung der back-slash GmbH ausgeschlossen, sofern ihr lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt oder die Verzögerung oder Unmöglichkeit auf höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen au-ßerhalb ihres Einflussbereichs beruht. Im übrigen ist die Haftung beschränkt auf den typi-schen, vorhersehbaren Schaden.
5.6. Eine weitergehende Haftung der backslash GmbH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltendgemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen und die Haftung für jegli-che indirekten oder Folgeschäden, wie beispielsweise entgangenen Gewinn.
5.7. Die Haftung der backslash GmbH im Falle einer vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden sowie für kostenlose Testversionen ist ausgeschlossen.
5.8. Soweit die Haftung der backslash GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Drit-ter, deren sich die backslash GmbH zur Erfüllung dieses Vertrages bedient.
5.9. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des jeweiligen Schadensersatzanspruchs und der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Kunden von den Anspruchsgründen und der Person des Verletzers; ohne Rücksicht darauf verjährt der Anspruch auf Schadensersatz in drei Jah-ren seit der Verletzungshandlung.
6. Sonstiges
6.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht auf eine Weise zu verwenden bzw. nicht in ein Land zu versenden, zu übertragen oder auszuführen, in das laut Ausfuhrbestimmun-gen der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer Ausfuhrgesetze, -beschränkungen oder -regelungen (im Folgenden als "Ausfuhrgesetze" bezeichnet) eine Ausfuhr untersagt ist. Unterliegt die Software darüber hinaus der Ausfuhrkontrolle gemäß den Ausfuhrgesetzen, sichert der Kunde zu, dass er weder Staatsangehöriger noch An-sässiger eines Landes ist, für das ein Embargo verhängt wurde und für ihn kein Verbot nach den Ausfuhrgesetzen gilt, die Software entgegenzunehmen. Alle Rechte zur Ver-wendung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verwirkt werden, wenn der Kunde sich nicht an die Bedingungen dieses Vertrags hält.
6.2. Andere Bestimmungen, als diejenigen in diesem Vertrag gelten zwischen den Parteien ausdrücklich nicht. Dies gilt insbesondere für etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die backslash GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde in irgendeiner Form auf die Geltung seiner AGB hinweist und sie auf diese Weise in den Vertrag einbeziehen will.
6.3. Soweit dem Kunden bei der Nutzung seiner Lizenz Betriebsgeheimnisse offenbart wer-den, verpflichtet er sich zur Wahrung dieser Geheimnisse auf unbegrenzte Zeit. Der Kun-de verpflichtet sich insbesondere, Software und Dokumentation geheim zu halten und sie weder ganz noch teilweise Dritten offen zu legen oder an sie weiterzugeben, es sei denn, es ist ihm nach den Bestimmungen dieses Vertrages oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Lizenzgeber gestattet.
6.4. Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwen-dung des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationa-len Warenkauf" (CISG) wird ausgeschlossen.
6.5. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ein-schließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, ist der Sitz der backslash GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent-lich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde seinen Sitz oder gewöhnlichen Auf-enthaltsort nicht in Deutschland hat. Die backslash GmbH kann den Kunden auch an dessen Sitz gerichtlich in Anspruch nehmen.
6.6. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Software-Lizenzvertrages bedür-fen der Textform. Gleiches gilt für die Aufhebung der Textformklausel.
6.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.